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Fragen 211
Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
- ABeiträge zur Arbeitslosenversicherung
- BBeiträge zur Renten- und Krankenversicherung
- CUmsatzsteuer
- DLohnsteuer
Erklärung
Die Frage bezieht sich auf die Gehaltsabrechnung einer fest angestellten Büromitarbeiterin in Deutschland. Arbeitnehmerinnen erhalten ihr Bruttogehalt, von dem bestimmte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge automatisch abgezogen werden. Dazu gehören unter anderem Abgaben für Versicherungen und staatliche Steuern. Andere Steuern oder Abgaben betreffen hingegen eher Unternehmen oder selbstständige Personen. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, welche der genannten Abgaben nicht direkt vom Gehalt einer Angestellten bezahlt werden.